Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Nova Energy GmbH (HRB 748018, Registergericht: Mannheim)
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Vertragsabschluss | Widerrufsrecht und Sonderkündigungsrecht :NE (Nova Energy GmbH, abgekürzt im Text als NE) wurde mit dem Ziel gegründet, Solarenergie für alle online anzubieten. Deshalb hat NE mit Ihnen (Besteller) online eine Video-Beratung durchgeführt. Daraus resultiert das bekannte verbindliche Angebot (digital unterzeichnete Vertragsdokumentation) Besteller an NE. Anhand dessen wird NE binnen 14 Tagen entscheiden, ob die Leistung (Installation der Anlage) erbracht wird oder andernfalls den Vertrag durch Erklärung in Textform widerrufen. Fristbeginn dafür ist der dem Angebot folgende Werktag; § 193 BGB ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Erklärungs- oder Leistungsort sich ausschließlich nach bundeseinheitlichen Feiertagen bemisst. NE steht ein fristloses, außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn sich herausstellt, dass der Besteller im Angebots-Zeitpunkt nicht Alleineigentümer der Immobilie war und dieser diese Rechtstatsache NE gegenüber nicht offengelegt hatte.
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Widerrufsrecht Besteller:Soweit der Besteller ein Verbraucher ist, steht ihm das Recht zu, diesen Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften insbesondere §§ 312 ff. BGB sowie §§ 355 ff BGB zu widerrufen.
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AC- & DC-Montage:
Die Installation einer Solaranlage setzt voraus, dass sämtliche baulichen, technischen und netzseitigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten sicherzustellen, dass diese Voraussetzungen gegeben sind und keine der nachfolgend beispielhaft aufgeführten Mängel oder Hindernisse vorliegen.
3.1 Dachzustand (DC-Montage)
Für die DC-Montage ist ein Dach erforderlich, das frei von Schäden und Mängeln ist, insbesondere:
- Undichtigkeiten oder Beschädigungen an der Dachabdichtung (Risse, Löcher, Materialverschleiß)
- Strukturelle Schwächen wie verrottete Balken oder morsche Träger
- Schimmel- oder Fäulnisbildung
- Sturm-, Hagel- oder sonstige Witterungsschäden
- Starke, alterungsbedingte Verschleißerscheinungen
Werden während der Montage derartige Mängel festgestellt, die eine Durchführung verhindern, gelten die vereinbarten Montagekosten als in voller Höhe angefallen.
Handelt es sich um Schäden, welche hier nicht explizit aufgeführt wurden und eine Montage deshalb nicht möglich machen, werden die Montagekosten ebenfalls in voller Höhe zur Zahlung fällig.
3.2 Netz- und Elektroinstallation (AC-Montage)
Für die AC-Montage wird das Vorhandensein eines funktionsfähigen TNS-Netzes vorausgesetzt.
Eine AC-Montage kann insbesondere nicht durchgeführt werden, wenn während der Arbeiten festgestellt wird, dass:
- vorhandene Leitungen oder Kabelwege defekt, beschädigt oder unbrauchbar sind
- vorhandene Sicherungen, Schutzeinrichtungen oder Schaltfelder nicht funktionsfähig sind
- unerkannte Leitungsunterbrechungen oder verdeckte Installationsmängel vorliegen
- vorhandene Anschlussklemmen oder Sammelschienen korrodiert oder beschädigt sind
- bestehende Zuleitungen nicht die erforderliche Belastbarkeit aufweisen
- die Oberleitung nicht isoliert ist (Veranlassung der Isolierung liegt beim Kunden)
- kein geeigneter Erdspieß vorhanden ist
- keine behördliche Genehmigung für die Aufstellung eines Baugerüsts auf öffentlichem Grund vorliegt (kundenseitig zu beantragen)
Sollte aus diesen oder vergleichbaren, erst während der Montage erkennbaren Gründen eine AC-Montage nicht möglich sein, werden 5 Stunden à 125 € pro Mitarbeiter für 2 Mitarbeiter berechnet (insgesamt 1.250 €).
3.3 Ausfalltage
Fallen Montage- oder Arbeitstage aufgrund vom Kunden zu vertretende Umstände aus (z. B. unzureichender Dachzustand, fehlende Zugänglichkeit, kurzfristige Terminabsage), werden diese mit 9 Stunden à 85 € pro Mitarbeiter × 4 Mitarbeiter = 3.060 € pro Ausfalltag berechnet.
3.4 Bestätigung
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alle für die Montage erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Lieferung und Verantwortlichkeit für Komponenten:
(1) Von uns für den Kunden bestellte Komponenten wie z. B. Wechselrichter, Speicher etc. werden in der Regel 3Arbeitstage vor dem vereinbarten Montagetermin an die vom Kunden angegebene Lieferadresse angeliefert. Der konkrete Anlieferungstermin wird vorab zwischen den Parteien abgestimmt.
(2) Mit der Anlieferung und Übergabe der Ware geht das Eigentum sowie die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung, Sicherung und Verwahrung der gelieferten Ware.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Annahme der Lieferung sicherzustellen. Hierzu gehört insbesondere, dass er oder eine von ihm bevollmächtigte Person während des vereinbarten Lieferzeitraums anwesend ist.
(4) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, offensichtliche Transportschäden und erkennbare Mängel zu prüfen. Etwaige Beschädigungen sind sofort beim Zusteller schriftlich zu rügen sowie uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Meldung, gilt die Ware im Hinblick auf erkennbare Schäden als genehmigt.
(5) Auswirkungen auf die Montage: Ist gelieferte Ware (z. B. Wechselrichter, Speicher oder andere Komponenten) bei Montagebeginn beschädigt, unvollständig oder aus sonstigen Gründen nicht einsatzfähig und kann die Anlage deshalb nicht fertiggestellt werden, liegt dies im Verantwortungsbereich des Kunden.
Dadurch entstehende Verzögerungen, zusätzliche Anfahrten oder Ausfallzeiten werden wie folgt berechnet:
DC- Montage 85 €/ Stunde pro Mitarbeiter
AC- Montage 125 €/ Stunde pro Mitarbeiter
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Abnahmeprotokoll und Mängelregelung:
5.1 Abnahmeprotokoll
Als Bestätigung der mängelfreien Durchführung der Montage gilt das beidseitig unterzeichnete DC- und AC Abnahmeprotokoll. Dieses Protokoll ist von Bauherrn, oder einer vom Bauherrn autorisierten Person zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls bestätigt, dass keine sichtbaren Mängel zum Zeitpunkt der Abnahme vorlagen.
5.2 Verpflichtung zur Mängelanzeige
Sollten nach der Abnahme sichtbare Mängel oder Schäden festgestellt werden, ist der Bauherr verpflichtet, diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Bauherr die fristgerechte Mängelanzeige, verliert er gegebenenfalls seine Ansprüche auf Mängelbeseitigung.
5.3 Haftung für Folgekosten bei nicht angezeigten Mängeln
Stellt der Bauherr einen Mangel fest und informiert das Montageunternehmen nicht unverzüglich, haftet er für eventuelle Folgeschäden, die durch die verzögerte Mängelanzeige entstehen. Wird ein sichtbarer Mangel erst nach der Abnahme festgestellt und dem Montageunternehmen rechtzeitig angezeigt, hat der Bauherr die Kosten für den entstehenden Ausfalltag zu tragen. Der Bauherr übernimmt jedoch nicht die Kosten für die vor Ort entstehenden Material- und Zeitaufwände, die zur Beseitigung des Mangels notwendig sind.
5.4 Regelung bei verdeckten Mängeln
Verdeckte Mängel, die erst nach der Abnahme erkennbar werden und nicht auf unsachgemäße Nutzung oder äußere Einwirkungen zurückzuführen sind, müssen ebenfalls vom Bauherrn unverzüglich nach Entdeckung gemeldet werden. In einem solchen Fall verpflichtet sich das Montageunternehmen, den Mangel ohne zusätzliche Kosten für den Bauherrn zu beseitigen, sofern der Mangel innerhalb der gesetzlich geltenden Gewährleistungsfrist auftritt.
5.5 Gefahrübergang
Mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls geht die Gefahr für die Anlage, einschließlich aller montierten Komponenten, auf den Bauherrn über. Ab diesem Zeitpunkt haftet das Montageunternehmen nur für Mängel, die nachweislich auf die unsachgemäße Ausführung der Montage zurückzuführen sind. Für Schäden durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einwirkungen oder mangelnde Wartung haftet der Bauherr.
5.6 Gewährleistungsansprüche und Fristen
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben durch die Abnahme unberührt. Für sichtbare Mängel beträgt die Frist zur Anzeige zwei Wochen nach der Abnahme. Für verdeckte Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, beginnend mit dem Datum der Abnahme.
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Entgelt | Fälligkeit | Verzug:
Das Entgelt (Gegenleistung) für die Leistung ist gemäß dem unterschriebenen Treuhandvertrag zu entrichten.
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Einbeziehung von Dritten :Beide Parteien dürfen Dritte als Erfüllungsgehilfen einsetzen.
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Salvatorische Klausel:Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Nova Energy GmbH, Battstraße 25, 76199 Karlsruhe mittels einer eindeutigen Erklärung, durch einen mit der Post versandten Brief, über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie diese Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
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Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass mit der Durchführung des Vertrags während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so haben Sie uns für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag zu bezahlen, der dem Wert der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, erbrachten Leistungen entspricht.
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Verlust des Widerrufsrechts:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn wir auf Ihre ausdrückliche Zustimmung hin mit der Ausführung der Leistungen begonnen haben und die Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden.
In Kenntnis der vorstehenden Widerrufsbelehrung verlange ich als Besteller ausdrücklich, dass die Firma Nova Energy GmbH mit ihrer Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei Widerruf bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen habe und bei vollständiger Vertragserfüllung mein Widerrufsrecht verliere.